Liebe Patientinnen und Patienten,
auch in Zeiten der Corona Pandemie liegt uns Ihre Zahngesundheit sehr am Herzen.
In unserer Zahnarztpraxis haben wir uns durch geeignete Schutzmaßnahmen auf die speziellen Erfordernisse mit dem Umgang des Virus eingerichtet, so dass wir die zahnärztlichen Behandlungen und Prophylaxe in vollem Umfang wieder durchführen können. Die schon vor der Pandemie geltenden hohen Hygiene- und Infektionsschutzstandards wurden nochmals verstärkt und sorgen so für Sicherheit und wirksamen Schutz von Patienten und Mitarbeitern.
- Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, bitten wir Sie nach Betreten unserer Praxis Ihre Hände mit unserem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Auch für Zahnarztpraxen gilt seit dem 27. April 2020 eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Während der Behandlung wird der Mund-Nasen-Schutz selbstverständlich abgenommen.
- Besucher der Praxis dürfen die Praxis nur negativ getestet betreten und müssen hierfür einen Nachweis einer zugelassenen Teststelle mit sich führen. Ein PoC-Test darf nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Es bietet sich an, hierüber bereits an der Praxistür, im Internet etc. zu informieren.
Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Testnachweis führen.
- Um allen Anforderungen gerecht zu werden, bitten wir Sie unbedingt Termine nur telefonisch zu vereinbaren.
- Sollten Sie Symptome wie Husten, Fieber oder Erkältung aufweisen, bitten wir Sie, die Praxis nicht aufzusuchen und uns telefonisch zu informieren, so dass wir Ihren Termin verschieben können.